Neues aus der Praxis

HPV‑Impfung für Erwachsene

| Medizin

Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten über das 18. Lebensjahr hinaus als freiwillige Zusatzleistung.

Die HPV‑Impfung ist in Deutschland regulär für Jugendliche bis zum 18. Geburtstag als Kassenleistung vorgesehen. Danach gilt sie nicht mehr als Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen.

Für Erwachsene ab 18 Jahren kann die HPV‑Impfung jedoch weiterhin sinnvoll sein – insbesondere, wenn noch kein vollständiger Impfschutz besteht.

Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten über das 18. Lebensjahr hinaus, teilweise bis 25 Jahre, als freiwillige Zusatzleistung.

Wann kann eine Impfung nach dem 18. Lebensjahr sinnvoll sein?

  • Wenn Sie noch nicht oder unvollständig geimpft sind.
  • Bei erhöhtem Risiko für HPV‑Infektionen (z. B. häufig wechselnde Sexualpartner).
  • Wenn Sie sich zusätzlichen Schutz vor HPV‑bedingten Erkrankungen wünschen, z. B. vor Gebärmutterhals‑, Anal‑ oder bestimmten Kopf‑Hals‑Tumoren.

Kostenübernahme

  • Gesetzliche Kassen zahlen regulär bis zum 18. Geburtstag.
  • Darüber hinaus ist eine Kostenübernahme kassenindividuell und kann vorab direkt bei Ihrer Krankenkasse erfragt werden.

Sollten Sie Interesse an einer HPV-Impfung haben, vereinbaren Sie gern einen Termin in unserer Praxis.

Ihr Praxisteam