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Impfung gegen Gürtelrose

| Medizin

Die Impfung gegen Gürtelrose ist für Personen ab 60 Jahren und Personen mit Gefährdung Kassenleistung.

Impfung gegen Gürtelrose

Beim Herpes zoster (Gürtelrose) handelt es sich um eine Nervenerkrankung, die sich als Hautausschlag äußert. Vor allem bei Erwachsenen verursacht die Erkrankung starke Schmerzen.

Die Ansteckungskraft bzw. Übertragungsfähigkeit des Erregers des Herpes zoster-Erregers ist gering.

Die Übertragung des Erregers (Infektionsweg) erfolgt, anders als bei Windpocken, nur über den Inhalt der Bläschen (Schmierinfektion). Menschen, die schon einmal Windpocken hatten, sind immun. Stecken sich Menschen an, die noch keine Windpocken hatten, entwickelt sie nicht Herpes zoster (Gürtelrose), sondern Varizellen (Windpocken).

Folgende Symptome und Beschwerden können auf Herpes zoster (Gürtelrose) hinweisen:

Zunächst treten unspezifischer Allgemeinsymptome (Müdigkeit, Leistungseinschränkung, Fieber und Gliederschmerzen) auf. Dann lokaler Juckreiz und Missempfindungen. Danach Auftreten der typischen Zosterbläschen (herpetiforme Bläschen) und Hautrötungen.

Die STIKO empfiehlt die Impfung gegen Gürtelrose (Herpes zoster) mit einem Totimpfstoff zur Verhinderung von Gürtelrose und länger anhaltenden Nervenschmerzen:

  • Personen ab 60 Jahren
  • Personen ab 50 Jahren, deren Immunsystem geschwächt ist (beispielsweise durch Krankheit, nach Knochenmark- oder Organtransplantation, bei immunsuppressiver Therapie)
  • Personen ab 50 Jahren mit einem schweren Grundleiden (beispielsweise chronische Erkrankungen der Lunge (COPD), der Nieren oder des Darmes, rheumatoide Arthritis, systemischer Lupus erythematodes)

Eine Gürtelrose kann wiederholt auftreten. Daher ist die Impfung mit dem empfohlenen Impfstoff (Totimpfstoff) auch sinnvoll, wenn jemand bereits an einer Gürtelrose erkrankt war. So kann das Risiko für weitere Erkrankungen verringert werden. Die Impfung ist allerdings nicht für die Behandlung der Gürtelrose geeignet. Daher sollte erst geimpft werden, wenn die Gürtelrose abgeklungen ist.

Die Impfung ist eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen.